KFZ-Zulassung für die Bezirke
Waidhofen an der Thaya, Gmünd, Horn und Zwettl
Um mit Ihren Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen, muss dieses zuerst behördlich zugelassen werden. Um dies so einfach wie möglich für Sie zu gestalten sind wir für Sie da.
Mo.-Mi. 8.00 - 12.30 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Do. - Fr. 8.00 - 12.30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Wir bieten die Möglichkeit zur Bankomatkassenzahlung!
Wir akzeptieren Waidhofen-Taler!
CHECKLISTE Kfz- Anmeldung:
- Typenschein bzw. Einzelgenehmigung oder Datenblatt je nach Fahrzeug
- § 57 Überprüfungsbefund (nur bei Gebrauchtfahrzeugen, bei Pkw und Anhänger erstmals nach 3 Jahren)
- Kaufvertrag bzw. Besitznachweis
- Lichtbildausweis
CHECKLISTE Kfz-Abmeldung:
- Typenschein bzw. Einzelgenehmigung oder Datenblatt je nach Fahrzeug
- Zulassungsschein
- Kennzeichen
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.